Sperrmüll

5. Juli 2024

Es ist nicht zulässig Sperrmüll auf Gemeinschaftsflächen im Haus oder auf dem Grundstück zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind in diesem Fall vom Verursacher bzw. von der der Mietergemeinschaft im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu tragen.

Informieren Sie sich bitte bei Ihren öffentlichen Entsorgern zu Möglichkeiten der Sperrmüllentsorgung. In einigen Bundesländern wird die Entsorgung kostenlos angeboten.